Das neue Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 01.01.2011 stehen bestimmten Personengruppen Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu:
- Eintägige Ausflüge von Schule oder Kita
Hier werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Eintritt in ein Museum, übernommen.
- Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita
Hier werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für Übernachtungen sowie Hin- und Rückfahrten, übernommen
- 100,00 EUR jährlich für Schulbedarf
Auf Antrag werden 70,00 EUR am 01.08. und 30,00 EUR am 01.02 jeden Jahres ausgezahlt.
- Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (Land, Landkreis, Gemeinde) übernommen werden.
- Angemessene Lernförderung
Wenn Nachhilfeunterricht erforderlich ist. Der Förderbedarf wird durch die Schule festgestellt und bescheinigt.
- Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort
Hier wird ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten gewährt.
- Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Hier werden 10,00 EUR monatlich, also bis zu 120,00 EUR im Jahr, übernommen.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Eltern können die genannten Leistungen beim Jobcenter Güstrow, Eisenbahnstraße 12, 18273 Güstrow beantragen. Ansprechpartner sind Frau Bartz und Frau Foth.
Antragsvordrucke finden Sie auf www.kreis-gue.de und im Rathaus.
Seit dem 01.01.2011 stehen bestimmten Personengruppen Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu:
- Eintägige Ausflüge von Schule oder Kita
Hier werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Eintritt in ein Museum, übernommen.
- Mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita
Hier werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für Übernachtungen sowie Hin- und Rückfahrten, übernommen
- 100,00 EUR jährlich für Schulbedarf
Auf Antrag werden 70,00 EUR am 01.08. und 30,00 EUR am 01.02 jeden Jahres ausgezahlt.
- Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (Land, Landkreis, Gemeinde) übernommen werden.
- Angemessene Lernförderung
Wenn Nachhilfeunterricht erforderlich ist. Der Förderbedarf wird durch die Schule festgestellt und bescheinigt.
- Mittagsverpflegung in Schule, Kita oder Hort
Hier wird ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten gewährt.
- Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Hier werden 10,00 EUR monatlich, also bis zu 120,00 EUR im Jahr, übernommen.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Eltern können die genannten Leistungen beim Jobcenter Güstrow, Eisenbahnstraße 12, 18273 Güstrow beantragen. Ansprechpartner sind Frau Bartz und Frau Foth.
Antragsvordrucke finden Sie auf www.kreis-gue.de und im Rathaus.